Normen und Richtlinien für Photovoltaik-Anlagen

Ob Mini-PV-Anlage für den Balkon oder Photovoltaik-Großanlage: Sonnenstrom steht hoch im Kurs. Die Energiekrise und die damit zusammenhängenden Unsicherheiten am Energiemarkt haben die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen noch einmal in die Höhe getrieben.

Laut einer aktuellen Deloitte-Studie befürworten fast neun von zehn Österreicher:innen den Ausbau von Photovoltaik in der eigenen Gemeinde. Mehr als 70 Prozent sind für den weiteren Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Und ein Drittel der Befragten plant sogar die Installation einer eigenen Photovoltaik-Anlage innerhalb eines Jahres.

Elektrotechnische Normen und Richtlinien stellen die Sicherheit von elektrischen Produkten, Anlagen und Systemen sicher.  Als elektrotechnische Normungsorganisation ist der OVE dafür verantwortlich, dass der Umgang mit Strom sicher ist und bleibt – so auch beim Thema Photovoltaik.

Normen und Richtlinien im Bereich Photovoltaik

Das Thema Photovoltaik ist unter anderem Teil der OVE E 8101, das sind die Errichtungsbestimmungen für elektrische Niederspannungsanlagen. Darin sind beispielsweise die sicherheitstechnischen Anforderungen geregelt.

Zusätzlich gibt es mehrere OVE-Richtlinien zu unterschiedlichen Themen, darunter Brandschutz, Blitz- und Überspannungsschutz, Netzanforderungen und Blendung. Wie muss die Anlage gesichert sein, damit ein Gewitter keinen irreparablen Schaden anrichten kann? Wie muss die Anlage beschaffen sein, damit der überschüssige Strom ins Stromnetz eingespeist werden kann? Diese und andere Fragen werden in verschiedenen OVE-Richtlinien beantwortet.

Herausforderung „Balkonkraftwerke“

Balkonkraftwerke waren lange Zeit ein Graubereich, was ihre sichere Installation und den sicheren Betrieb betrifft. Für die elektrotechnische Normung steht jedenfalls fest: Die Energiewende muss unterstützt werden, normative Vorgaben müssen die Sicherheit neuer Technologien gewährleisten. Die Normungsexpert:innen im OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik haben sich daher speziell mit dem Thema Balkonkraftwerke auseinandergesetzt.

Das Ergebnis der Diskussionen richtet sich vor allem an die Hersteller und die so genannten „Inverkehrbringer“ von Mini-PV-Anlagen. Das sind alle Hersteller, Importeure und Händler, die ein Produkt in Verkehr bringen. Sie müssen sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine sichere Inbetriebnahme gegeben sind.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Technischen Komitees „Elektrische Niederspannungsanlagen“:

»Eine PV-Kleinsterzeugungsanlage, welche über einen Stecker an eine ortsfeste elektrische Anlage angeschlossen werden soll, ist ein elektrisches Betriebsmittel gemäß Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992 und den zugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus sind u.a. das Produktsicherheitsgesetz, die Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010, der TOR Erzeuger Typ A und zutreffender normativer Dokumente zu beachten. Derzeit gibt es keine harmonisierte Produktnorm für solche PV-Kleinsterzeugungsanlagen. Herstellerangaben sind jedenfalls einzuhalten.«

In einfacheren Worten: Eine Mini-PV-Anlage ist wie andere elektrische Betriebsmittel zu behandeln. Der Hersteller muss sie nach den Produktnormen bauen und prüfen sowie eine Bedienungsanleitung mit Sicherheitsinformationen erstellen und beilegen (dazu gehören auch die technischen Unterlagen mit einer geeigneten Risikoanalyse und -bewertung). Nur wenn das sichergestellt ist, kann die Anlage „rechtmäßig in Verkehr gebracht“ werden.

Was heißt das für die Konsument:innen?

Wer eine PV-Anlage plant und errichtet, muss wissen, wo und wie er das machen kann und darf. Das nennt sich „bestimmungsgemäße Errichtung“ und bedeutet, dass man sich u.a. mit den baulichen Gegebenheiten vor Ort auseinandersetzen, entsprechende Betriebsmittel auswählen und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen für den Brandschutz treffen muss. In der Regel ist dafür die Einbindung einer Elektrofachkraft erforderlich.

Dennoch können auch Konsument:innen einiges beachten, damit das Projekt PV-Kleinsterzeugungsanlage zum Erfolg wird. Hier die wichtigsten Tipps:

  • Lassen Sie vor der Montage einer Mini-PV-Anlage die Elektroinstallationen in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus von einer Elektrofachkraft überprüfen. Das gilt insbesondere für Altbauten.
  • Kaufen Sie die Mini-PV-Anlage direkt beim Hersteller, beim Elektriker oder im Fachhandel. Achten Sie darauf, dass die Mini-PV-Anlage zumindest eine CE-Kennzeichnung aufweist sowie eine Betriebsanleitung mit den notwendigen Sicherheitshinweisen vorliegt. Nur dann sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Halten Sie mit Ihrem Wohnungs-/Hauseigentümer Rücksprache. Dieser kann die Installation durch eine Elektrofachkraft fordern (z.B. Wiener Wohnen).
  • Berücksichtigen Sie die Hinweise in der mitgelieferten Betriebsanleitung mit den notwendigen Sicherheitshinweisen. Auch insbesondere bei der Aufstellung und Montage, denn als Konsument: in sind Sie für Ihre Mini-PV-Anlage verantwortlich.
  • Wenn der Hersteller und die so genannten „Inverkehrbringer“ über die Risikoanalyse und -bewertung die „Freigabe“ erteilen, darf die Einspeisung direkt über eine fest installierte Steckdose erfolgen. Keinesfalls dürfen Sie Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten beim Anschluss der PV-Anlage verwenden.
  • 800 Watt dürfen nicht überschritten werden. Schalten Sie daher keinesfalls mehrere Anlagen in Serie.
  • Zwei Wochen vor der Inbetriebnahme Ihrer Mini-PV-Anlage müssen Sie den Netzbetreiber davon in Kenntnis setzen.
„Als elektrotechnische Normungsorganisation ist es unsere Aufgabe, die Sicherheit und Funktionalität von elektrischen Produkten, Anlagen und Systemen sicherzustellen. Die Energiewende ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir arbeiten daher intensiv daran, innovativen Technologien zum Erfolg zu verhelfen, indem wir durch entsprechende Normen zu deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Systemkompatibilität beitragen."
Leiter OVE Standardization
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