Blitzschutz 2026: Das bringt die überarbeitete OVE EN IEC 62305

Um herauszufinden, was die aktualisierte Blitzschutznorm OVE EN IEC 62305 für Unternehmen, Betreiber und Fachkräfte bedeutet, haben wir Blitzschutzexperten Gerhard Diendorfer zum Gespräch eingeladen. Er erklärt, welche Anpassungen vorgenommen wurden, warum die Modernisierung der Risikobewertung besonders relevant ist und worauf Betreiber bei Wartung und Dokumentation künftig achten müssen.
 

Was ist die OVE EN IEC 62305 – und warum ist sie für Unternehmen und Fachkräfte wichtig?
 

Gerhard Diendorfer: Die aus vier Teilen bestehende Normenreihe ist die Basis für den gesamten Blitzschutz – vom einfachen Einfamilienhaus bis hin zu komplexen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Industrieanlagen. Sie beschreibt detailliert, wie diese Bauwerke wirksam vor Blitzschäden geschützt werden können.
 

Was sind die wichtigsten Neuerungen in der aktualisierten Blitzschutznorm, die man unbedingt kennen sollte?


Diendorfer: Die erste Version der Norm erschien kurz nach dem Jahr 2000, inzwischen liegt die dritte Ausgabe vor. Dabei handelt es sich weniger um grundlegende Neuerungen als vielmehr um Anpassungen und Verbesserungen der bisheringe Vorschriften. Es wurden nur wenige wesentliche Punkte verändert, dafür aber zahlreiche Details präzisiert und ergänzt.
 

Unter anderem ist die Risikobewertung modernisiert worden. Was bedeutet das konkret für Planer und Sachverständige?


Diendorfer: Die Risikobewertung ist ein relativ komplexes Verfahren. Sie dient dazu festzustellen, ob ein Gebäude überhaupt eine Blitzschutzanlage benötigt. Dabei fließen Faktoren wie Nutzung, Bauweise oder möglicher Aufenthalt von Personen ein.

Neu ist, dass das Risiko für Brandschäden und Personenschäden zusammengeführt wurde. Man kam zu dem Schluss, dass diese Risiken nicht sinnvoll voneinander zu trennen sind – denn wenn es brennt, sind Personen automatisch gefährdet. In der vorherigen Version wurden diese Aspekte noch getrennt betrachtet.
 

Es gibt auch neue Vorgaben zur Wartung von Blitzschutzsystemen. Was müssen Betreiber jetzt beachten?


Diendorfer: Besonderer Fokus liegt nun auf einer umfassenden Dokumentation. Blitzschutzanlagen werden installiert und bleiben oft 20, 30 oder 40 Jahre unverändert bestehen – viele ihrer Komponenten sind eingegraben oder hinter Fassaden verborgen und damit später nicht mehr einsehbar.

Um Wartungen und Überprüfungen korrekt durchführen zu können, muss daher genau dokumentiert sein, was ursprünglich eingebaut wurde. Diese Dokumentationspflicht wurde in der aktualisierten Norm deutlich gestärkt.
 

Wie wirkt sich die aktualisierte Normenreihe auf bestehende Gebäude aus? Müssen Betreiber nachrüsten?
 

Diendorfer: Eine verpflichtende Nachrüstung ergibt sich aus den Änderungen nicht. Da es sich primär um Präzisierungen und Verbesserungen handelt, bedeutet dies nicht, dass bestehende Anlagen plötzlich als mangelhaft gelten oder zwingend angepasst werden müssen. 

Vielmehr wurden Unklarheiten aus der zweiten Ausgabe von 2012 behoben, um Missverständnisse oder Unstimmigkeiten auszuräumen.
 

Welche typischen Fehler passieren heute noch beim Blitzschutz – und wie hilft die aktualisierte Normenreihe, diese zu vermeiden?
 

Diendorfer: Der wichtigste Punkt ist, dass man bei der Planung und Errichtung versteht, wie eine Blitzschutzanlage funktioniert und welchem Zweck sie dient. Ein einfaches „Kochbuch“, das man ohne Hintergrundwissen abarbeitet, gibt es hier nicht.

Im Zentrum steht die zuverlässige Ableitung des Blitzstroms vom Dach in das Erdreich. Wer den physikalischen Weg nachvollzieht, versteht auch die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen. 

Häufig passieren Fehler, wenn nachträgliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden – ohne zu berücksichtigen, dass diese Auswirkungen auf den Blitzschutz haben können. In solchen Fällen sind oft Anpassungen oder Ergänzungen erforderlich.
 

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