Künstliche Intelligenz – Oligopole, Disruption, fragmentarische Regulierung

Der Hype betreffend „Künstliche Intelligenz“ flutet derzeit nahezu täglich die einschlägigen Medien mit „Breaking News“. Er soll wohl suggerieren, dass sich an ihr das Schicksal der Menschheit entscheidet, und es wird schon die Entwicklung zu einem Transhumanismus ausgerufen. In Wahrheit geht es aber bloß um die Marktmacht des U.S.-amerikanischen KI-Oligopols, in der Verwendung von sehr großen Datenmengen als auch Rechenleistungen, begünstigt durch eine fragmentarische Regulierung, die den Verwerfungen und Umbrüchen in nahezu allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen nur eingeschränkt gerecht wird – und vor allem wenig mit „Intelligenz“ zu tun hat. Man könnte jetzt argumentieren, Europa solle auf den KI-Zug aufspringen, wenn es den Anschluss an diese Zukunftstechnologie nicht versäumen will. Oder man kann einen eigenen Weg einschlagen, bei dem Bildung, Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsmarkt sowie die für kulturelles Leben und demokratische Willensbildung so entscheidenden Kreativindustrien und in deren Mittelpunkt die Medien nicht unter die Räder kommen. Der nachstehende News Flash zeigt, dass alleine Big Money die zentrale Antriebskraft für KI-Entwicklung jenseits des Atlantiks ist.

In den letzten Wochen wurden wir z. B. Zeugen des Prozesses Sam Altmann (Open AI) gegen Elon Musk. Zur Vorgeschichte: Elon Musk hatte bei der Gründung von Open AI im Jahr 2015 38 Millionen Dollar in eine risikobewusste, gemeinnützige KI-Entwicklung investiert. 2018 stieg er aus. Nunmehr begründete er seine Klage auf Schadenersatz in Höhe von 134 Milliarden Dollar und Absetzung Altmanns damit, dass er im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit getäuscht worden sei, weil diese Anfangsinvestition längst vom gemeinnützigen Kern von Open AI in den auf Gewinn ausgerichteten Teil des Unternehmens übertragen worden ist. Die Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers im kalifornischen Oakland brauchte erst gar nicht im Fall zu entscheiden, da sie den Einschätzungen der Geschworenen folgte, wonach der Rechtsstreit verjährt sei.

Ein anderes Beispiel: Bei Künstlicher Intelligenz steht Rechengeschwindigkeit im Vordergrund. Daher hat sich Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, für die ungewöhnliche Strategie entschieden, sich im Data Center Colossus 1 in Tennessee des Konkurrenten xAI von Elon Musk für 14,4 Milliarden Dollar jährlich bis Mai 2029 einzumieten. Damit erhält Anthropic Zugang zu 300 MW und mehr als 220.000 Nvidia-GPUs (Graphics Processing Units), die das Rückgrat für die sekundenschnelle Abarbeitung von Millionen Prompts täglich sind. Anthropic möchte damit vor einem IPO potenziellen Investor:innen signalisieren, dass seine Infrastruktur „at scale“ ist.

Anthropic ist bislang auch das einzige der großen, industriellen Industrieunternehmen, das sich eine Verfassung für sein KI-Produkt gegeben hat. Damit sollten gewisse ethische Mindeststandards eingehalten werden. Dieser Schutzmechanismus wird jedoch von politscher Seite ausgehöhlt. Als sich Anthropic weigerte, die neueste Version von Claude für den Einsatz bei autonomen Waffen und zur Massenüberwachung freizugeben, wurde das Unternehmen von der Regierung als Lieferkettenrisiko eingestuft.

Am Schluss dieser Meldungsübersicht noch eine Schlagzeile, die die Allmachtsfantasien der KI-Industrie widerspiegelt. Elon Musk möchte ein KI-Rechenzentrum im Weltall bauen, dass alleine durch Sonnenenergie gespeist wird.

Umbrüche und Verwerfungen durch Künstliche Intelligenz

Die Folgen des KI-Einsatzes in der Arbeitswelt seien gravierend. So warnt z. B. Anthropic-CEO Dario Amodei beim Auftritt vor dem Weltwirtschaftsforum in Davos, dass KI den Beruf des Software-Engineerings binnen zwölf Monaten obsolet machen könne, weil das Schreiben von Programmcode zu 100 % durch Künstliche Intelligenz erfolgen werde. Er kann sich jedoch eine Neuaufstellung der Branche in den Bereichen System-Management und Architektur vorstellen.

Der Bereich der traditionellen Bildung war schon immer durch neue Technologien einem grundlegenden Wandel unterworfen. Ist es mit der universellen Nutzung von Smartphones über die Jahre zu einer generellen Degression in Sachen kommunikativer Kompetenz gekommen, so haben uns Computereinsatz und die Anwendung von KI in Lernprozessen noch einmal fundamentale Niveaueinbrüche bei allen Key-Performance-Indikatoren der kognitiven Entwicklung beschert. Neuroscientist Jared Cooney Horvath hat nachgewiesen, dass seit 2010 mit der „Generation Z“ eine zeitliche Kohorte heranwächst, die ihre Eltern nicht mehr outperformt. Der Bruch mit dem jahrhundertelang geltenden „Flynn-Effekt“, durch den echtes Erschließen wissenschaftlichen Verständnisses durch ein Überfliegen von Inhalten (Skimming) abgelöst wurde, bleibt noch nicht mal das einzige Bildungsproblem. Müssen Universitäten studentische Abschlussarbeiten künftig nicht nur auf Plagiatsversuche hin überprüfen, sondern auch auf die Vortäuschung von Wissen durch KI?

Eine Riesenherausforderung durch KI erleben wir gerade bei den Medien im Besonderen und ganz allgemein bei den Kreativindustrien. KI greift beim Training ihrer Modelle (Reproduktion von Content) auf Milliarden von Texten, Bildern oder Songs zurück. Es besteht kaum ein Zweifel, dass Urheberrechtsfragen nur unzureichend geklärt sind, wie die vielen laufenden Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang beweisen: Anthropic versuchte, mit einer Vergleichszahlung von 1,5 Milliarden Dollar eine Sammelklage von Autorinnen wegen Urheberechtsverletzung (Herunterladen von Werken aus Pirateriequellen wie z. B. Library Genesis) außergerichtlich abzuwenden. Weitere prominente Klagen laufen z. B. durch die New York Times gegen Open AI und Microsoft, Getty Images gegen Stability AI (in den USA und Großbritannien), die Authors Guild gegen Open AI und Universal Music Group et al. gegen Anthropic.

Die traditionellen Qualitätsmedien sind aber einer doppelten Bedrohung ausgesetzt: Zum einen erleiden sie einen ökonomischen Verlust durch unautorisierte Wiederverwendung ihrer Content-Leistungsportfolios durch KI-Entwickler:innen und -Plattformen als neue Distributionskänale für Nachrichten, was einer signifikanten monetären Werteverschiebung gleichkommt, für welche die Medienkonzerne keine Remuneration erhalten. Dazu gesellt sich ein demokratiegefährdender Verlust an Glaubwürdigkeit durch das Abschöpfen nicht verifizierter, irreführender Quellen zum Training von KI-Modellen, wodurch der tendenziellen Desinformation durch manipulativ gesetzte Algorithmen Tür und Tor geöffnet werden. Die Abwanderung eines jüngeren Publikums mit Aufmerksamkeitsdefiziten zu den Medien macht das Problem nicht leichter.

Zwei Riesenherausforderungen

Wir haben uns daher entschlossen, in der neuen Ausgabe des Social-Media-Newsletters zwei der brennendsten Probleme im Hinblick auf die Allgegenwärtigkeit Künstlicher Intelligenz zu adressieren: zum einen den Bereich Desinformation, der durch KI substanziell an weiteren Möglichkeiten zugelegt hat, und zum anderen das bestehende Konfliktpotenzial zwischen KI und Intellectual Property Rights (IPR), wo es darum geht, dass wir zu einer fairen Balance des Schutzes unserer Kreativindustrien (Lizensierungen und opt out) und der freien Verfügbarkeit urheberrechtlich geschützter Inhalte für ethisch fundierte Innovationen der Wissenschaft und die digitale Konservierung aller zivilisatorischen Errungenschaften in Kunst und Kultur durch Kulturerbe-Institutionen finden.

Desinformation ist zum Riesenproblem für den Fortbestand funktionierender Demokratien geworden. Sie ist in den Jahren veränderter geopolitscher Realitäten zu einem zentralen Instrument der Foreign Information Manipulation Interference (FIMI) gereift und meist über zusammenhängende, Agenda-getriebene Narrative organisiert. Künstliche Intelligenz hat das Problem noch verstärkt, weil es einfacher geworden ist, Fake News, emotionale und spaltende Stimmungen sowie Hassrede und feindselige Propaganda massenhaft in Kampagnen in Echtzeit zu orchestrieren. Traditionelle Fact-Checking-Methoden, die unwahre Claims isoliert betrachten, werden der Bedrohungslage nicht gerecht. Rein manuelle, großflächige Content-Analyse ist im Hinblick auf die Menge an Falschnachrichten und die entstehenden Kosten nicht mehr leistbar.

Und doch kann dem Bedrohungsszenario Fake News mit Künstlicher Intelligenz entgegengewirkt werden. Mina Schütz vom Austrian Institute of Technology hat in ihrer Dissertation am Promotionszentrum für Angewandte Informatik (PZAI) der Universität Darmstadt, die sie kürzlich erfolgreich verteidigte, ein Web-basiertes KI-Tool vorgestellt, mit dem man eine differenzierte Textanalyse zur Bewertung von Nachrichtenartikeln anhand von 50 Merkmalen durchführen kann. DisDETECT greift nicht auf ein LLM (Large Language Model) zurück, sondern auf 19 im Hintergrund arbeitende KI-Modelle, die verschiedene Merkmale eines Textes organisieren. Am Ende werden die Ergebnisse in einem interaktiven Visual Graph zusammengeführt, welcher dem/der Anwender:in die Freiheit einer individuellen Darstellung der Analyse erlaubt. Mina Schütz ging es vor allem darum, die endgültige Beurteilung, was falsch und wahr ist, der menschlichen Urteilskraft zu überlassen. Den Artikel über ihre herausragende Forschungsarbeit möchten wir hier gerne unseren Leser:innen vorstellen.

Für das zweite ausgewählte Thema, die Interessenskollision zwischen KI und Urheberrecht, konnten wir Philipp Homar, Leiter der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, und seinen Assistenten Lukas Moormann, beides ausgewiesene Experten für Künstliche Intelligenz, Online-Plattformen und Intellectual Property, gewinnen. Der Rechtsrahmen der EU besteht derzeit aus 13 Richtlinien und zwei Verordnungen zur Harmonisierung der wesentlichen Rechte von Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen, Produzent:innen und Rundfunkveranstaltern. Im Jahr 2019 wurde das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst (EU-Urheberrechtslinie/EU DSM). Die zentralen Fragen fokussieren auf die Gestattung durch den/die Rechteinhaber:in für originale geistige Schöpfungen wie Literatur, Musik, Film, Fotografie und Software (Lizenz) oder eine gesetzliche, freie Werksnutzung (Ausnahme), z. B. für Text and Data Mining (TDM) zu nicht kommerziellen Forschungszwecken. Auch der Nutzungsvorbehalt (opt-out) ist in der EU DSM geregelt. Im European AI Office soll ein diesbezügliches Licence Register geführt werden.

Der AI Act ergänzt die Bestimmungen zum Urheberrecht mit einer Transparenzpflicht über verwendete, urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Training von KI-Modellen. Dies markiert einen richtigen Schritt von KI als Black Box zu Explainable AI. Einigkeit herrscht in der EU auch darüber, dass rein von Künstlicher Intelligenz geschaffene Werke ohne menschliche Mitwirkung kein intellektuelles Schutzrecht beanspruchen können. Der Essay der Wiener Juristen gibt einen spannenden Überblick über die derzeitige europäische Rechtslage zur Thematik. Weil es derzeit keine höchstgerichtliche Judikatur gibt, läuft derzeit  in der Europäischen Union ein Konsultationsverfahren bis 25. Juni 2026, mit dem evaluiert werden soll, ob die Bestimmungen der 2019 Directive die Nutzung von Copyright geschütztem Content in der digitalen Sphäre erleichtert und Lizensierungspraktiken und letztlich die Rechtssicherheit für Rechteinhaber:innen und KI-Entwickler:innen verbessert haben. Die Review wird durch eine externe Studie auf Basis einer Stakeholder-Umfrage unterstützt.

Als Redaktionsverantwortlichem für den Social-Media-Newsletter bleibt mir nur noch, allen interessierten Leser:innen eine spannende und aufschlussreiche Lektüre zu wünschen.

Porträtfoto Helmut Leopold
Dipl.-Ing. Helmut Leopold, PhD
Präsident der OVE Informationstechnik, Arbeitsgruppenleiter Social Media

Head of Center for Digital Safety & Security
AIT Austrian Institute of Technology GmbH