Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, der OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ove.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen
- Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium Nicht-textueller Inhalt wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.
- An einigen wenigen Stellen befinden sich nicht optimal beschriftete Links. Diese werden laufend optimiert.
- Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.
Unverhältnismäßige Belastung
- Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
- PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Die Anpassung stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.
- Kurze Textabschnitte (z.B. Texte auf Buttons) sind aus Designgründen in Versalien geschrieben.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Inhalte, die von Dritten eingebunden werden (z. B. Social Media Plugins, Kartenmaterial), können Einschränkungen in der Barrierefreiheit aufweisen, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2025 aktualisiert.
Feedback & Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail ove@ove.at zu kontaktieren.
Kontakt
OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Eschenbachgasse 9
1010 Wien
Tel: +43 1 587 63 73
E-Mail: ove@ove.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)