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Am 9. Juli ist die neue Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft getreten. Damit ist jetzt auch die Anwendung und die Rechtssicherheit der OVE E 8101 klar festgelegt.
Die neue Elektrotechnikverordnung ETV 2020 dient wie bisher der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Die wesentlichen Neuerungen: Die Liste der verbindlichen Normen ist deutlich kürzer. Nur noch rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente können zukünftig verbindlich erklärt werden.
Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101
Eine dieser neu kundgemachten Normen ist die OVE E 8101:2019-01-01 „Elektrische Niederspannungsanlagen“. Mit der Kundmachung dieser Norm und unter gleichzeitiger Zurückziehung der veralteten verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8001, OVE EN 1) ist nun die Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit bezüglich der Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen klar festgelegt.
Ein detaillierter Einblick zur anerkannten Regel der Technik OVE E 8101 und den bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen zu beachtenden wesentliche Änderungen werden in diesem OVE Academy-Seminar vermittelt.
Weiters werden auch die ergänzenden und z.T. neuen Brandschutzmaßnahmen für elektrische Niederspannungsanlagen zufolge der OVE-Richtlinie R 12-2 behandelt.
Rechtsstatus und Struktur der Errichtungsbestimmung OVE E 8101
· Übersicht
· Wichtige Teile im Detail
· Übersetzungshilfe für die früher verbindlichen Bestimmungen ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe + ÖVE-EN 1 Reihe, ÖVE/ÖNORM E 8002 und ÖVE/ÖNORM E 8007
Wesentliche Änderungen im Überblick
· Begriffliche Änderungen (z.B. Schutzvorkehrungen vs. Schutzmaßnahme, Schutz-/Funktionserdungsleiter)
· Äußere Einflüsse (Tabelle 51.A)
· Zusätzlicher Schutz
· Störlichtbogenschalter AFDD
· Spannungsabfall
· Kabel und Leitungsanlagen (z.B. neue Verlegearten, Reduktionsfaktor für oberwellenbehaftete Ströme)
· Grundsätzliche Anforderungen für EMV-Maßnahmen
· Änderungen bei Erst- und Wiederholungsprüfungen
Wesentliche Inhalte der OVE Richtlinie R 12-2
· Erweiterter Geltungsbereich für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
· Detailliertere Aufstellungsbedingungen für Gruppen- und Zentralbatterieanlagen
· Brandschutztechnische Anforderungen für notwendige Treppenhäuser und entlang von gesicherten Fluchtbereichen
Zielgruppe
Elektrotechniker, Elektroplaner und Sachverständige, Brandschutztechniker, Vertreter von Behörden und verwandter Fachgebiete.
Anmerkungen
Die Seminarkosten beinhalten die Pausenverpflegung, Mittagsessen, die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat.