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Dieser Teil der 60079 gilt für Betreiber und behandelt nur die Gesichtspunkte, die direkt auf die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen bezogen sind, die in explosionsgefährdeten Bereichen installiert sind, bei denen die Explosionsgefahr durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Fasern oder Flusen verursacht werden kann. Er schließt nicht ein: – andere grundlegende Anforderungen für Installation und Prüfung elektrischer Anlagen; – den Eignungsnachweis für elektrische Geräte; – die Reparatur und Wiederherstellung von explosionsgeschützten Geräten (siehe 60079-19).