Seit Februar 2017 gilt die neue OVE-Richtlinie R 2 + AC:2017-04-01, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung. In ihrer Funktion als Sektion Sicherheitstechnik im OVE hat die Fachgruppe Elektronik des VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs, gemeinsam mit der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, diese OVE-Richtlinie erarbeitet und fertig gestellt.
Diese mit Februar 2017 herausgegebene OVE-Richtlinie legt den Stand der Technik für Alarmanlagen fest und bildet die Basis für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen in ganz Österreich.
Ergänzend dazu ist das OVE R2-Installationsattest verfügbar, das mit der Fertigstellung einer Einbruchmeldeanlage (EMA) vom jeweiligen Errichter auszufüllen ist!